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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Hotel Concorde

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für 
Beherbergungs- & Veranstaltungsverträge

 

1.Geltungsbereich

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie alle in diesen Zusammenhängen für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels SFG Hotelbetrieb GmbH, Dürrheimer Str. 82, 78166 Donaueschingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Klatt (Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag). Im Folgenden wird das Hotel Concorde als „Hotel“ bezeichnet.

 

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

 

2.1 Der Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag kommt zustande, indem das Hotel die Buchungsanfrage des Gastes annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Buchung mündlich, in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) oder schlüssig (z.B. durch Leistungserbringung) zu bestätigen.

 

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Bucht ein Dritter für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner. Dies gilt nicht, wenn der Gast dem Hotel bestätigt, dass ausschließlich für ihn gebucht wurde. In jedem Fall ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.

 

2.3  Alle Angebote im Onlineshop des Hotels sind unverbindlich. Die Preisangaben verstehen sich als „Brutto-Preise“, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

2.4 Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Gast ein verbindliches Angebot an das Hotel. Das Angebot des Gastes kann bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages vom Hotel angenommen werden.

 

2.5 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken, bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Hotels. Soweit der Gast kein Verbraucher ist, findet § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB hierbei keine Anwendung.


3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

 

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, dem Gast die gebuchten Zimmer vertragsgemäß zu überlassen und die darüber hinaus vereinbarten Leistungen zu erbringen. Evtl. Verpflegungsleistungen (z.B. Halbpension) sind nur dann im Zimmerpreis enthalten, wenn ausdrücklich vom Gast dazu gebucht worden sind.  

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für die vom oder für den Gast beauftragten Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

Die Rechnung wird auf die zu Beginn des Angebotes angeführten Firmenwortlaut und Anschrift ausgestellt, sofern diese mit dem Firmenstempel übereinstimmt. Änderung dieser Daten müssen dem Hotel in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) vor Anreise übermittelt werden.

3.3 Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, schließen die Preise die bei Vertragsschluss jeweils geltenden Steuern und kommunalen Abgaben ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die vom Gast selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe).

Durch die Stadt Donaueschingen wird ganzjährig je Aufenthaltstag eine Kurtaxe erhoben von derzeit: 1,50 Euro für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie 0,50 Euro für Kinder und Jugendliche, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und Einwohnern erhoben, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen.

Die Kurtaxe ist nicht im Beherbergungspreis enthalten und wird separat erhoben.

Bei Änderung der Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung kommunaler Abgaben auf die vertraglichen Leistungen nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Für Verträge mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrags vier Monate überschreitet.

3.4 Wünscht der Gast nach Vertragsschluss Änderungen der vertraglichen Hotelleistungen, der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der vereinbarten Aufenthaltsdauer, kann das Hotel seine Zustimmung hierzu von einer Erhöhung der Preise für die Zimmer und/oder der sonstigen Hotelleistungen abhängig machen

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von

5 % über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.6  Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgelegt werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Bei Gruppenbuchungen ab 6 Zimmer gilt eine Anzahlung bis 2 Wochen vor Anreise in Höhe von 100 % des kalkulierten Gesamtpreises. Ein nicht fristgerechter Zahlungseingang stellt eine Vertragsverletzung dar, das Hotel behält sich alle Schadensersatzansprüche gegen den Gast vor und ist berechtigt, ohne Vorankündigung von diesem Vertrag zurückzutreten und die Reservierung zu stornieren. Der Gast erhält eine gesonderte Proforma Rechnung.

3.7 In begründeten Fällen (z.B. bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung verlangen.  

3.8  Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß 3.6 oder 3.7 geleistet wurde. 

3.9 Soweit es sich nicht um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen handelt, kann der Gast nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

 

4. Rücktritt des Gastes / Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen

 

4.1       Wurde dem Gast vom Hotel ein Termin zum kostenfreien Rücktritt eingeräumt, kann er bis dahin von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche seitens des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) vom Vertrag zurücktritt.

4.2       Ist ein Rücktrittsrecht im Sinne von 4.1 nicht vereinbart, kann der Gast sich vom Vertrag nur lösen, wenn ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) zustimmt.

 

4.3       Das Hotel behält seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, wenn ein Rücktrittsrecht im Sinne des 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen ist, ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht nicht besteht und das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Gast die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt („No-Show“). Das Hotel hat in diesen Fällen die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer oder Räume sowie die ersparten Aufwendungen von seinem Anspruch abzuziehen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.

 

4.4       Sofern mit dem Gast bei der Buchung keine andere Vereinbarung getroffen wird, steht dem Gast ein Stornierungsrecht für Hotelzimmer (außerhalb von ausgewiesenen Messezeiträumen) bei Zimmerbuchungen wie folgt zu:

 

Stornierungskonditionen der Hotelzimmer (ab 6 Zimmer):


Bis 60 Tage vor Anreise                   kostenfrei                           
Bis 30 Tage vor Anreise                    50% des Gesamtpreises

Bis 21 Tage vor Anreise                    80% des Gesamtpreises

Ab 20 Tage vor Anreise                    90% des Gesamtpreises

             

Die Stornierungskonditionen gelten jeweils pro Zimmer und Nacht auf den vereinbarten Zimmerpreis.


Dem Gast steht ein Stornierungsrecht für die Veranstaltungsräume wie folgt zu:

Stornierungskonditionen bei Buchungen mit 1 bis zu 39 Veranstaltungsteilnehmern:

 
Bis 60 Tage vor Anreise                   kostenfrei                           
Bis 40 Tage                                           50% des Gesamtpreises

Bis 21 Tage                                           80% des Gesamtpreises

 

Stornierungskonditionen bei Buchungen mit 40 oder mehr Veranstaltungsteilnehmern oder bei Buchung von 31 oder mehr Zimmern:


Bis 90 Tage vor Anreise                   kostenfrei                           
Bis 50 Tage                                           50% des Gesamtpreises

Bis 30 Tage                                           80% des Gesamtpreises

Die Namensliste und die voraussichtliche Ankunftszeit sind dem Hotel bis 10 Tage vor Anreise zuzusenden

Die bis 5 Tage vor Ankunft für die Gruppe/Veranstaltung gemeldete Teilnehmeranzahl wird voll berechnet.

Dem Gast steht es frei, bei einer Stornierung den Nachweis zu erbringen, dass die vom Hotel ersparten Aufwendungen höher lagen. Für Sonderveranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern usw. werden separate Stornierungsbedingungen vereinbart, die diesen Regelungen vorgehen.

4.5   Das Hotel gewährt auf Anfrage und nach Verfügbarkeit ab 10 Zimmer oder 15 zahlender Gäste 1 Freiplatz im Einzelzimmer. (inklusive Frühstück und exklusive Halbpension). Maximal 1 Freiplatz pro Termin und lediglich für Reisegruppen gültig.

4.6       Für Rechnungen, die eine Rechnungsanschrift außerhalb Deutschlands haben, benötigt das Hotel die UID Nummer.

4.7       Kinder zwischen 0 und 5 Jahren schlafen kostenfrei im Zimmer der Eltern. Bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahre wird 50 % des pro Person Preises verrechnet.

4.8      Ist dem Gast für eine vereinbarte Optionszeit das Recht eingeräumt, die optionierte Leistung vorrangig vor anderen zu buchen, so kann das Hotel dem Gast zur Ausübung der Option (verbindliche Buchung) innerhalb 24 Stunden auffordern, wenn die optionierte Buchung von einem anderen Gästen abgefragt wird. Das Optionsrecht erlischt, wenn der Gast daraufhin nicht unverzüglich erklärt, die optionierte Leistung verbindlich zu bestellen.

4.9       Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt folgendes in Rechnung zu stellen:

 

Stornierungskonditionen des Speiseumsatzes

Bis 120 Tage                        kostenlos
Bis   14 Tage                         25 % des entgangenen Speiseumsatze   
Bis     7 Tage                         50 % des entgangenen Speiseumsatzes

Später als 7 Tage                75 % des entgangenen Speiseumsatzes

 

Bei Stornierungen am Veranstaltungstag behält sich das Hotel vor, 100% des Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen

Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis/Tagungspauschale x Teilnehmerzahl. War für das Menü/Tagungspauschale noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü/Tagungspauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt

 

Für Sonderveranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern usw. werden separater Stornierungsbedingungen vereinbart, die diesen Regelungen vorgehen

 

4.10       Haben die Parteien diesen Vertrag anlässlich einer Messe, einer Großveranstaltung oder eines sonstigen Ereignisses geschlossen und wird nach Vertragsabschluss aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat, dieses Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum als abgeschlossen, wenn dem Hotel die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem späteren Zeitpunkt möglich ist. Das Hotel teilt dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit, ob es seiner Leistungspflicht zu dem späteren Zeitpunkt erfüllen kann. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere weil die zunächst gebuchten Räume für eine andere Veranstaltung zu dem späteren Zeitpunkt bereits vermietet sind, dann kann jede Partei ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der jeweils anderen Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für bereits gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

5. Rücktritt / Kündigung des Hotels

 

5.1       Sofern dem Gast ein Recht zum kostenfreien Rücktritt gemäß 4.1 eingeräumt wurde, ist das Hotel berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

 

5.2       Das Hotel ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Gast eine gemäß 3.6 bis 3.8 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist leistet.

 

5.3       Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen kündigen, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen wie z.B. epidemischen Lagen oder
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, dessen Zahlungsfähigkeit oder sein Aufenthaltszweck sein; oder
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; oder
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß 2.2 vorliegt; oder
  • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde.
  • der Gast hat die eidesstaatliche Versicherung abgegeben oder ein Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber wurde beantragt oder eröffnet.

 

5.4       Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. 

 

6. An- und Abreise

 

6.1       Mit seiner Buchung erwirbt der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

6.2       Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Check-In-Time). Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

 

6.3       Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

6.4       Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen (Check-Out-Time). Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung der Zimmer für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 %, ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

7. Haftung des Hotels, Verjährung

 

7.1       Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen.

 

7.2       Bei Störungen oder Mängel an den Hotelleistungen, bemüht sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Unberührt bleibt eine mögliche Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen.

 

7.3       Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe zu deponieren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Sachen dem Hotel Anzeige erstattet. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere, Schmuck und ähnliches mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

 

7.4       Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

 

7.5       Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz des Hotels, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel hat keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe von 7.1. In diesem Falle ist der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks geltend zu machen.

 

7.6       Weckaufträge werden vom Hotel sorgfältig ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden 7.1.

 

7.7       Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

8. Haftung des Gastes

 

8.1       Der Gast haftet dem Hotel für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch ihn, seine Gäste oder Besucher, Mitarbeiter oder Personen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, verursacht werden.

 

8.2       Das Hotel kann vom Gast zur Absicherung vor eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

8.3       Das Hotel versichert die vom Gast für die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände nicht. Es kann daher vom Vertragspartner den Abschluss einer angemessenen Versicherung von wertvollen Ausstellungsstücken und die Vorlage des Versicherungsnachweises vor Beginn der Veranstaltung verlangen.

 

8.4       Auf dem Hotelgelände und im Hotel einschließlich aller Hotelzimmer besteht ein generelles Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen innerhalb geschlossener Räumlichkeiten hat der Gast eine erhöhte Reinigungspauschale von mind. EUR 300,00 an das Hotel zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die tatsächlichen Aufwendungen des Hotels geringer ausgefallen sind.

 

9. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

 

9.1      Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

 

9.2       Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Gast das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

 

9.3       Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmeranzahl zu Grunde gelegt, mindestens 95 % der zuletzt vereinbarten Teilnehmeranzahl. Ist die Teilnehmeranzahl niedriger, hat der Gast das Recht nachzuweisen, dass die vom Hotel ersparten Aufwendungen höher liegen.

 

9.4       Bei einer Reduzierung der Teilnehmeranzahl um mehr als 10 % ist das Hotel dazu berechtigt, die gemieteten Veranstaltungsräumlichkeiten unter Berücksichtigung einer ggf. abweichenden Raummiete zu tauschen, es sei denn, dies ist dem Gast unzumutbar.

 

9.5       Das Hotel behält sich Raumänderungen vor, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.

 

9.6       Verschieben sich die ursprünglich vereinbarten Anfangs- und oder Schlusszeiten der Veranstaltung aufgrund einer Änderung des Gastes, kann das Hotel für die Vorhaltung von Personal, Veranstaltungsräumen und sonstiger Ausstattung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

 

9.7      Der Gast kann die Veranstaltungsräumlichkeiten und Veranstaltungszeit mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels ändern.

 

Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungszeitpunkt geringer als 4 Wochen, ist eine Änderung der Veranstaltungsräumlichkeiten und Veranstaltungszeit durch den Gast ausgeschlossen.

 

9.8      Die Verpflegung kann bis zu zehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn geändert werden, sofern dies dem Hotel zumutbar ist. Hierbei kann die zu wählende Verpflegungspauschale laut Angebot ausschließlich erhöht werden.

 

9.9       Bei Veranstaltungen (Nutzung Tagungsraum/Übernachtungsgruppen und Gruppen zum Abendessen), die die Räumlichkeiten und das Personal auch nach 23.00 Uhr beanspruchen, wird ab 23.00 Uhr pauschal ein Zuschlag von EUR 400,00 pro angefangene Stunde berechnet. Ferner kann das Hotel aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.

Generell ist die Sperrstunde um 3:00 Uhr morgens.

10. Mitbringen von Speisen und Getränken

 

10.1     Die Verpflegung auf dem Hotelgelände und im Veranstaltungsraum erfolgt ausschließlich durch das Hotel. Es dürfen keine Speisen und Getränke vom Gast mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen kann das Hotel eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

Hiervon ausgenommen sind Speisen und Getränke in der Form von Werbeartikeln oder nach Vereinbarung in Textform.

11. Ablauf der Veranstaltung

 

11.1     Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen oder Dekoration von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Das Hotel darf seine Zustimmung nur verweigern, wenn ihm die Leistung durch Dritte unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Hotelbetrieb des Hotels hierdurch gestört wird

 

11.2     Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Infolge der Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

 

11.3     Der Gast kann jederzeit die gemietete Veranstaltungstechnik oder Dekoration stornieren. Die Stornierung kann kostenlos erfolgen, es sei denn, das Hotel hatte die Veranstaltungstechnik oder Dekoration auf Veranlassung des Gastes bei einem Drittanbieter kostenpflichtig angemietet.

 

11.4     Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

 

11.5     Der Gast darf nach vorheriger Absprache mit dem Hotel eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Gastes entsprechende Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.

 

11.6     Das Hotel bemüht sich, Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Gastes hin umgehend zu beseitigen. Zahlungen können vom Gast nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

11.7     Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

 

11.8     Der Gast hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.

 

11.9     Der Einsatz externer Sicherheitsdienste bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll.

 

11.10  Der Gast darf Namen und Markenzeichen des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Zustimmung in Textform mit dem Hotel nutzen.

 

11.11  Der Gast hält das Hotel hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Abwicklung der Veranstaltung auftretenden Kosten, Nachteile, Schäden und Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos. Auf Verlangen des Hotels wird der Gast für eine angemessene Versicherungsdeckung sorgen und dem Hotel durch Vorlage entsprechender Bestätigungen eines Versicherungsunternehmens den Nachweis darüber erbringen.

 

11.12  Es wird darauf hingewiesen, dass das Hotel und jeder Veranstaltungsraum über ein gemeinsames Netzwerk verfügen und jeweils mit eigenem W-Lan ausgestattet sind. Die Nutzung des W-Lan ist kostenfrei.

 

11.13  Auf Anfrage und nach Verfügbarkeit wird dem Gast für seine Veranstaltung ein eigener Internet-(Gast-)Zugang mit schnellerer Geschwindigkeit eingeräumt. Für die Nutzung des gesonderten Internetanschlusses werden zuzügliche Kosten berechnet.

 

11.14  Das Hotel übernimmt keine Haftung für eine Mindestbandbreite/Geschwindigkeit des Internetanschlusses.

 

11.15  Der Gast ist als Nutzer für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des Netzwerk- und Internetanschlusses verantwortlich und hat das Hotel von allen Nachteilen oder Schäden freizustellen, soweit diese auf die Nutzung durch den Gastes, seiner Gäste, Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind. Hierbei haftet er auch für die Nutzung seiner Mitarbeiter, seiner Gäste und von ihm beauftragten Dritten.

 

11.16  Es gelten die Nutzungsbedingungen des Hotels für den Internetanschluss.

 

11.17  Bei Verstoß gegen Vertragsbestimmungen, die Benutzungsordnung oder die Hausordnung kann das Hotel die sofortige Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen. Kommt der Gast dieser Aufforderung nicht nach, so ist das Hotel berechtigt, die Räumung und Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Gastes durchführen zu lassen.

11.18  Der Gast bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet; er haftet auch für etwaigen Verzugsschaden. Der Gast kann dagegen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hotel geltend machen.

12. Mitgeführte Gegenstände des Gastes

 

12.1     Vom Gast mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits mitgebrachtes Material auf Kosten des Gastes zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

 

12.2     Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gastes entfernen und einlagern lassen. Ist das Entfernen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Zurückgelassene Gegenstände des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.

 

12.3     Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das im Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vor oder unverzüglich nach der Veranstaltung vom Gast nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gastes berechtigt.

 

13.Videoüberwachung auf dem Hotelgelände, Datenschutz

 

13.1     In allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels besteht eine Videoüberwachung. Hierzu gehören beispielsweise der Eingangsbereich des Hotels, die Rezeption, die Parkplätze, der Kassenbereich des Restaurants und der Bar, die Fahrstühle oder der Zugangsbereich zu den Hotelzimmern.

            

13.2    Die nach vorstehender Ziffer 13.1 getätigten Aufnahmen werden nach Erreichen ihres bestimmungemäßen Zwecks unwiderruflich gelöscht.

 

13.3    Das Hotel erhebt zur Auftragsverarbeitung personenbezogene Daten vom Gast, dessen Mitarbeitern und eventuellen Dritten. Diese Daten werden ausschließlich zur Auftragsbearbeitung erhoben, nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben oder für Werbemaßnahmen genutzt.

Im Übrigen sind die Datenschutzhinweise zu beachten.

 

14.Schlussbestimmungen

 

14.1     Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam

 

14.2     Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels Donaueschingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der jeweiligen Betriebsgesellschaft. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

14.3     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

14.4     Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall vereinbaren die Parteien eine Regelung, welche diese vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten, und die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

14.5     Das Hotel weist darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Auftragnehmer nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.